Projektauftrag und -förderung

zum Projektauftrag bzw. zu den technischen Zielen:

Die Projektträgerin und somit die Auftraggeberin ist die Gemeinde Neustift, die auch die Eigentümerin der Liegenschaft ist.
Auch wenn die Gemeinde noch die Gleiche sein wird, ändert sich die Gestalt der Auftraggeberin – repräsentiert durch den Gemeinderat – durch die Wahl im Februar 2022.
Die Gemeinde ist bezüglich der Einwerbung des Fördergeldes der Dorferneuerung (Agenda 21) verpflichtet.
Die regionalSynergie als loyale Auftragnehmerin ist somit unterschiedlichen Erwartungshaltungen des „alten“ Gemeinderates, dem Inhalt des Förderantrages, dem Wortlaut des Auftrages, den Wünschen der Fördergeberin und den noch unbekannten Vorstellungen des zukünftigen/neuen Gemeinderates sowie der Bevölkerung von Neustift verpflichtet.
Daraus ergeben sich – unabhängig von den jeweiligen Inhalten – folgende grundsätzlich unterscheidbare Leistungsziele, denen die regionalSynergie gleichzeitig gerecht zu werden versucht:

  1. Der Versuch, das Gebäude zu erhalten und im Sinne der Gemeindeentwicklung mit möglichst wenig Finanzierungslast bzw. entsprechender Gegenüberstellung von Mehrwert in Betrieb zu bringen (aus der Sicht des auftraggebenden Gemeinderats).
  2. Eine theoretisches Konzept erarbeiten, welches unterschiedliche Varianten einer Nachnutzung vorschlägt bzw. rechtfertigt. Gleichzeitig sollen zentrale Funktionen bis April 2022 so weit wie möglich empirisch erprobt sein bzw. gewünschte Auswirkungen absehbar werden (laut Auftrag der Gemeinde).
    Grundsätzlich darf das Ergebnis auch lauten, dass sich keinerlei weitere Zwischen- oder Nachnutzung empfiehlt. Dieses Ergebnis ist jedoch aus heutiger Sicht (Nov. 2021) nicht zu erwarten.
  3. Ein Partizipationsprozess, der die Wiederbelebung der Schule durch die Bevölkerung einleitet. Der Prozess muss dabei so gestaltet, dokumentiert und wissenschaftlich (im Sinne von allgemeingültig) aufbereitet werden, dass er als Pilotprojekt für Tiroler Gemeinden adaptierbar ist (aus der Sicht der fördergebenden Dorferneuerung).
  4. Für den zukünftigen bzw. neuen Gemeinderat muss das laufende Projekt beweisen, dass die (einstimmige) Entscheidung, die Schule nicht (sofort, 2021) verkauft zu haben, richtig war, dass das Potential die Schule zu beleben in Neustift vorhanden ist und dass der daraus entstehende Mehrwert für die Gmeinedeentwicklung wichtig genug ist, um eine Weiterführung des Projekts in Form einer offiziellen Zwischennutzung zu beschließen.
  5. Für die informierten Bürgerinnen und Bürger ist v.a. und ganz praktisch die Zwischennutzung wichtig, damit ihnen das vorhandene, aber lange ungenutzte Eigentum der Gemeinde zu Verfügung steht, um darin bzw. von dort aus ihre derzeitige Lebensqualität maßgeblich zu heben und gemeinsam mit anderen eine zukünftige hohe Lebensqualität in der Gemeinde und im Tal mitzugestalten.

Jedes der fünf Ziele stellt für sich eine Herausforderung dar, die ungewöhnlich und v.a. hinsichtlich Zeit und Budget nicht über die Maßen großzügig ausgestattet ist.

Dennoch versucht die regionalSynergie aus eigeninteresse nicht nur den Auftrag zu bewältigen, sondern allen fünf Zielen gleichzeitig gerecht zu werden. Sie will zudem – unabhängig vom Ausgang bzw. Fortgang des Projekts – sicherstellen, dass ihre Arbeit jedenfalls einen entspreche Nutzen für die Gemeinde und ihre Bevölkerung bringt.

All diese Ziele in neun Monaten zu erreichen bzw. zu vereinen geht, kann aber nicht im Rahmen des vorhandenen Projektbudgets einfach vorausgesetzt werden:
Es braucht neue,  teilweise noch unbekannte, mitunter bislang unerprobte Ansätze, die sehr viel Erklärungsbedarf gegenüber jeglichen Auftrag- und Fördergebern sowie der Bevölkerung einfordern. Somit sind über herkömmliches Projektmanagement und gewohnte partizipative Prozesse hinaus v.a. auch neue theoretische Erkenntnisse und best practices, deren Adaptierung für den „Spezialfall Neustift und Schule“ und deren Transformierung in praktische Maßnahmen notwendig. Dazu kommt die Rückübersetzung der Herleitung dieser Maßnahmen in pilottaugliche Allgemeingültigkeit sowie deren Kommunikation, Erklärung und Umsetzung innerhalb der aktuellen Probenutzung. Daran arbeiten wir unverdrossen, da wir beweisen wollen, dass man aktuellen und zukünftigen Entwicklungen nicht bedingungslos ausgeliefert ist, sonden sie selbst (mit)gestalten kann. Und zwar über die Ansätze endogener Dorf- und Talentwicklung. In der alten Schule von Neustift für neues Leben im Stubaital.

Wie sieht die Finanzierung aus?

Die Finanzierung des Projekts (Pilotstudie, Probenutzung und Konzept für eine etwaige Nachnutzung der Schule, August 2021 bis Mai 2022) trägt jeweils zur Hälfte die Gemeinde Neustift und die Dorferneuerung (Land Tirol, Agenda 21). Das unmittelbare Projektbudget fließt fast ausschließlich in die Dienstleistungen von Michael Beismann (Vollzeit+) und Caroline Oswald (Teilzeit+), von Gerhard Kleiner (sporadische Zuarbeit im Bereich Wirtschaftswissenschaft und Gemeinwohlökonomie) sowie ca. in 15% externer Expertise, die im Hinblick auf die Themen- und Aufgabenvielfalt unerlässlich ist.